Es ist selbstverständlich möglich, mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit in Deutschland zu studieren. Die meisten Hochschulen haben sogar spezielle Angebote für Studierende, die eingeschränkt sind. Eine frühzeitige Planung ist jedoch wichtig.
Die Hochschulschulrektorenkonferenz (HRK) hat am 21.04.2009 in Deutschland „Eine Hochschule für alle“ beschlossen und damit auch dem Diskrimierungsverbot des deutschen Grundgesetzes und weiteren Gesetzen zur Gleichbehandlung behinderter Studierender entsprochen. Das Gesetzt gilt natürlich auch für internationale Studierende: Du hast also das Recht, selbstbestimmt und gleichgestellt wie andere Studierende die deutsche Hochschule zu besuchen.
Ziel ist, „dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.“ (§ ۲ Abs. 4 HRG). Das bedeutet, dass Hochschulen in Deutschland ihre Einrichtungen auch für Menschen mit Behinderung oder einer chronischen Krankheit gleichermaßen zugänglich machen müssen. Diese Aufgabe ist in Deutschland fest im Hochschulrahmengesetz (HRG) verankert. Deshalb haben viele Hochschulen in den letzten Jahren in den Ausbau der Zugänglichkeit, in die Hilfe und Beratung und verschiedene Programme investiert.
۱۱% aller Studierenden in Deutschland gaben 2016 an, eine oder mehrere gesundheitliche Beeinträchtigung(en), die sich nach Aussagen der Betroffenen erschwerend auf das Studium auswirkt bzw. auswirken, zu haben (21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks) – du bist also nicht allein.
An der Hochschule kann durch verschiedene Maßnahmen ein Nachteilsausgleich für dich geschaffen werden, der dir ermöglicht an den Unterrichtsinhalten und Prüfungen gleichermaßen wie andere Studierende teilzunehmen.
Bewerbung/Zulassung:
Schon bei der Bewerbung bzw. Zulassung zu einem Studiengang kannst du einen Nachteilsausgleich erhalten: Wenn du spezielle Voraussetzungen für den Studiengang aufgrund deiner Behinderung oder chronischen Krankheit nicht nachweisen kannst, können auch andere Leistungen zählen, mit denen du die Voraussetzungen erfüllst. Erkundige dich hier am besten direkt an der Hochschule im Fachbereich deines Studiengangs.
Da du oft mehr Vorbereitungszeit für deinen Aufenthalt in Deutschland benötigst, erhältst du an den Hochschulen früher als andere Studierende eine Benachrichtigung, ob du zum Studiengang zugelassen bist. So bleibt genügend Zeit, alles strukturiert vorzubereiten, sodass du dich während deines Studienaufenthaltes rundum wohlfühlen kannst und alles hast, was du benötigst.
Studium/Prüfungen:
Die Hochschulen haben die Aufgabe, stets Alternativlösungen zu finden, wenn sich ein Nachteil für dich aufgrund deiner Behinderung oder chronischen Krankheit ergibt. Das bedeutet, dass die Prüfungsordnungen der Studiengänge auch chancengerechte Möglichkeiten für dich aufzeigen müssen. Wenn du z. B. blind bist, müssen Alternativlösungen visuelle Prüfungsfragen gefunden werden.
Die Studienstruktur, die im Bachelor- und Mastersystem oft sehr klar festgelegt ist, kann für dich mit der Hochschule flexibel je nach deinen Bedürfnissen gestaltet werden. Die Regelungen dafür sind meist bereits in der Studien- und Prüfungsordnung deines Studiengangs festgelegt. Am besten erkundigst du dich bei deiner Hochschule nach den jeweiligen Regeln, die jede Hochschule unterschiedlich festlegen kann.
Auf deinen Abschlusszeugnissen oder dem Abschließen der einzelnen Kurse dürfen alle diese Nachteilsausgleiche aber nicht vermerkt werden. Das heißt, dein Zeugnis sieht genauso aus wie das von allen anderen Studierenden.
Du kannst also ein ganz normales Studium aufnehmen mit den auf dich persönlich angepassten flexiblen Strukturen wie alle anderen Studierenden auch.